Flyer des ADAC "Gespanne in Europa, erlaubte Geschwindigkeiten"
Was ist eine 100 km/h-Zulassung?
Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (also Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.
Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
Welche Voraussetzungen müssen für die 100 km/h-Zulassung erfüllt sein?
- Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein und über ein Antiblockiersystem (ABV) verfügen.
- Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
- Die Anhängerreifen müssen für 120 km/h ausgelegt sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.
- Die Anhängerreifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
- Bei nicht Wohnwagen-Anhängern müssen diese zwei weiteren Bedingungen eingehalten werden:
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
- Die Stützlast des Zugfahrzeugs muss annähernd erreicht werden, darf aber nicht überschritten sein.
Wie bekomme ich die 100 km/h-Zulassung?
Um die 100 km/h-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen zu erhalten, lassen Sie die technischen Voraussetzungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüforganisation prüfen und bestätigen.
Anschließend beantragen Sie die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.
Wo muss die 100 km/h-Plakette angebracht werden?
Die Plakette mit dem 100er-Zeichen muss auf der Rückseite des Anhängers bzw. Wohnwagens angebracht werden.
Ist die 100 km/h-Zulassung auch im Ausland gültig?
Die 100 km/h-Zulassung ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig.
Wie schnell darf man mit Anhänger fahren?
Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Anhänger innerorts höchstens 50 km/h und außerorts maximal 80 km/h fahren. Hat der Anhänger eine 100 km/h-Zulassung, dürfen Sie auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.
Muss man die 100 km/h-Prüfung regelmäßig erneuern?
Nein, die 100 km/h-Prüfung muss nicht regelmäßig erneuert werden.
Wie kann ich mich auf die 100 km/h-Prüfung vorbereiten?
Achten Sie vor der Prüfung darauf, dass alle Bedingungen für die 100er-Regelung erfüllt sind. Dazu gehören:
- Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein und über ein Antiblockiersystem (ABV) verfügen.
- Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
- Die Anhängerreifen müssen für 120 km/h ausgelegt sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.
- Die Anhängerreifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
- Bei nicht Wohnwagen-Anhängern müssen diese zwei weiteren Bedingungen eingehalten werden:
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
- Die Stützlast des Zugfahrzeugs muss annähernd erreicht werden, darf aber nicht überschritten sein.
TÜV NORD-Tipps
- Reservieren Sie einen Termin an Ihrer TÜV NORD Station für die 100 km/h-Zulassung.
- Checken Sie regelmäßig vor jeder Fahrt das Reifenalter des Anhängers und dass die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind (ABS, Stützlast, Gesamtgewicht etc.).
Quellen:
www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung