Flyer des ADAC "Gespanne in Europa, erlaubte Geschwindigkeiten"

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Was ist eine 100 km/h-Zulassung?

Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (also Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.

Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.

Welche Voraussetzungen müssen für die 100 km/h-Zulassung erfüllt sein?

  • Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein und über ein Antiblockiersystem (ABV) verfügen.
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
  • Die Anhängerreifen müssen für 120 km/h ausgelegt sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.
  • Die Anhängerreifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
  • Bei nicht Wohnwagen-Anhängern müssen diese zwei weiteren Bedingungen eingehalten werden:
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
  • Die Stützlast des Zugfahrzeugs muss annähernd erreicht werden, darf aber nicht überschritten sein.

Wie bekomme ich die 100 km/h-Zulassung?

Um die 100 km/h-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen zu erhalten, lassen Sie die technischen Voraussetzungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüforganisation prüfen und bestätigen.

Anschließend beantragen Sie die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.

Wo muss die 100 km/h-Plakette angebracht werden?

Die Plakette mit dem 100er-Zeichen muss auf der Rückseite des Anhängers bzw. Wohnwagens angebracht werden.

Ist die 100 km/h-Zulassung auch im Ausland gültig?

Die 100 km/h-Zulassung ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig.


Wie schnell darf man mit Anhänger fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Anhänger innerorts höchstens 50 km/h und außerorts maximal 80 km/h fahren. Hat der Anhänger eine 100 km/h-Zulassung, dürfen Sie auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.

Muss man die 100 km/h-Prüfung regelmäßig erneuern?

Nein, die 100 km/h-Prüfung muss nicht regelmäßig erneuert werden.

Wie kann ich mich auf die 100 km/h-Prüfung vorbereiten?

Achten Sie vor der Prüfung darauf, dass alle Bedingungen für die 100er-Regelung erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein und über ein Antiblockiersystem (ABV) verfügen.
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
  • Die Anhängerreifen müssen für 120 km/h ausgelegt sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.
  • Die Anhängerreifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
  • Bei nicht Wohnwagen-Anhängern müssen diese zwei weiteren Bedingungen eingehalten werden:
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
  • Die Stützlast des Zugfahrzeugs muss annähernd erreicht werden, darf aber nicht überschritten sein.

TÜV NORD-Tipps

  • Reservieren Sie einen Termin an Ihrer TÜV NORD Station für die 100 km/h-Zulassung.
  • Checken Sie regelmäßig vor jeder Fahrt das Reifenalter des Anhängers und dass die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind (ABS, Stützlast, Gesamtgewicht etc.).


Quellen:

www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung


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